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Praktische Denkmalpflege
Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DGSchG LSA) regelt in § 5 die Zuständigkeit des Fachamtes. Zu den Tätigkeiten gehören u.a. die fachliche Unterstützung und Beratung der Denkmalschutzbehörden und insbesondere auch der Eigentümer von Denkmalen und die Abgabe von fachlichen Stellungnahmen gegenüber anderen Behörden.
Die Definition der Schutzwürdigkeit und die Klärung der denkmalkonstituierenden Elemente, die von der Konstruktion über die Ausstattung bis hin zum Erscheinungsbild reichen können, bilden die Basis für die praktische Arbeit am Denkmal. Instandhaltung, Instandsetzung und Sanierung umschreiben die täglichen Aufgabenfelder und Konservierung, Restaurierung und Renovierung die unterschiedlichen Methoden. Aufgabe des Denkmalpflegers ist es dabei, die geschichtlichen Zeugnisse in ihrem originalen materiellen Bestand und gestalterisch überzeugendem Erscheinungsbild, wobei original hier auch spätere Veränderungen umfassen kann, zu bewahren und zu erhalten. Gerade bei umfangreichen Arbeiten werden Spuren der Vergangenheit sichtbar, die dokumentiert und bewertet werden müssen. Sie helfen, die Geschichte eines Baudenkmals besser zu verstehen und müssen auf ihre konstituive Relevanz für das Haus und den Denkmalwert hinterfragt werden. Eine rechtzeitige Einbeziehung der Denkmalpfleger und eine gründliche Kenntnis des zu verändernden Objektes sind Voraussetzung für eine umfassende Würdigung des Bestandes und die Festlegung eines Instandsetzungsprogramms, im Sinne einer denkmalpflegerischen Zielkonzeption, die dem Denkmaleigentümer Planungssicherheit geben.
Dem praktischen Denkmalpfleger kommt als Vermittler des Bewahrens eine wichtige Rolle bei der Erläuterung der Erhaltungsziele gegenüber Eigentümern, Architekten und allen anderen am Bau Beteiligten zu. Ziel der fachlichen Beratung des Landesdenkmalamtes ist die langfristige Erhaltung der Denkmale durch aktive und adäquate Nutzung.
Den Denkmalschutzbehörden in den Städten und Landkreisen Sachsen-Anhalts stellt das Landesamt in den vier Referaten Nord, Mitte, Harz und Süd Gebietsreferenten und –referentinnen zu regelmäßigen Beratungsterminen an den Baustellen und Objekten zur Seite. Bei den Besichtigungen und Gesprächen mit den jeweiligen Eigentümern werden Konzepte für den weiteren Umgang mit dem Denkmal erarbeitet und die Durchführung denkmalpflegerischer Maßnahmen begleitet. Basierend auf den Erfahrungen entscheidet der zuständige Mitarbeiter dabei auch über die Einbindung weiterer spezialisierter Sachgebiete des Hauses, so z.B. der Restaurierung, Bauforschung oder Bautechnik.
Deutschlandweiter Austausch findet auf der jährlich in einem anderen Bundesland stattfindenden Tagung der Landesdenkmalpfleger statt. In Arbeitsgruppen werden dort zu wechselnden Themen theoretische und praktische Erfahrungen in Vorträgen und direkt an den konkreten Objekten ausgetauscht.




