Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSchG ST) vom 21. Oktober 1991 finden Sie im Bereich ›Landesrecht‹ des Landesportals Sachsen-Anhalt, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2026 (GVBl. LSA S. 325, 327).
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen und Verwaltungsvorschriften zum Denkmalschutzgesetz. Sie finden diese sowie weitere Dokumente und Informationen zum Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt. Dies ist die Obere Denkmalschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt.
In der Übersicht über die Denkmalbehörden in Sachsen-Anhalt finden Sie die für Sie örtlich zuständige Denkmalschutzbehörde.