Ein Anfang als Ende
Juni 2008
Am östlichen Rand der Innenstadt Wittenbergs befand sich im Mittelalter an Stelle des heutigen Predigerseminars das 1301 erstmals erwähnte Heilig Geist Hospital. Bauliche Reste dieser Anlage sind nicht erhalten, sie gingen 1504 beim Bau des Klosters (Collegium Augusteum) verloren. Lediglich die Heilig Geist Kapelle wurde von den Augustinermönchen weiter genutzt, bis sie 1540 im Zuge des Ausbaues der städtischen Befestigungsanlagen abgerissen wurde. Als letztes verbliebenes Zeugnis wurde im Herbst 2007 der zum Hospital gehörende Friedhof angeschnitten. Hierbei konnte eine Vielzahl von Gräbern ausgegraben und dokumentiert werden.
Eine Bestattung, Grab 7, verdient besondere Beachtung (Abbildung 1). Es lag am nördlichen Rand des Friedhofs. Das Skelett wurde – wie üblich - in gestreckter Rückenlage angetroffen. Unter dem Skelett geborgene Eisenkrampen und Sargnägel belegen, dass die Bestattung in einem hölzernen Sarg erfolgte. Beim Freilegen des Skelettes zeigte sich die Besonderheit des Befundes:
Im Beckenbereich waren kleinere Knochen festzustellen, die nicht zum eigentlichen Körper der bestatteten Person gehörten. Diese konnten schnell als Überreste eines Ungeborenen angesprochen werden (Abbildung 2). Der Beckenbereich der Verstorbenen wurde im Maßstab 1 zu 1 zeichnerisch und fotografisch dokumentiert. Anschließend erfolgte eine Bergung im Block, um den Befund für eine anthropologische Untersuchung in Originallage zu erhalten.
Das Gutachten der Anthropologin Bärbel Heußner beschreibt eine mit etwa 27 Jahren verstobene Frau. Ihre Körpergröße lag mit 150 +/- 3,5 Zentimeter in einem für die Zeit üblichen Rahmen.
Das Ungeborene lag bereits in Kopflage, der Geburtsvorgang war zum Zeitpunkt des Todes also bereits eingeleitet. Dies bestätigt die Vermutung, dass Mutter und Kind während der Geburt verstarben.
Der Gesamtbefund wirft Fragen auf, die viel Raum für Spekulation bieten. Mit 27 Jahren muss die Frau, insbesondere im Mittelalter, bereits als Spätgebärende eingestuft werden. Weiterhin deutet die Tatsache, dass das Kind nicht postmortal ausgetrieben wurde, darauf hin, dass es sich um eine Erstgeburt gehandelt haben könnte. Nun lässt sich gerade in einem kirchlichen Hospiz darüber spekulieren, welcher Personenkreis mit 27 Jahren als Erstgebärende in Betracht kommt. Naheliegend ist es, an eine Nonne zu denken, bei der ein »Fehltritt« nicht folgenlos geblieben ist. Die Beisetzung in einem Sarg lässt auf einen gehobenen Status schließen. Hingegen könnte die Beisetzung am Rande des Friedhofs auf eine gewisse Verfemung innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft hindeuten.
Text: Uwe Vogt
Online-Redaktion: Norma Literski, Anja Lochner-Rechta