In Schichten bestattet - Das Etagengrab im archäologischen Befund
Februar 2026
Photovoltaikanlagen auf teilweise bis zu 300 Hektar großen Flächen unterstützen neben Windparks die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien. Während zunächst Industriebrachen und renaturierte Tagebauareale den Solarpanels optimalen Raum gaben, entstehen diese mittlerweile auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mancherorts ließ der Klimawandel die bisherigen Agrarstrategien unwirtschaftlich werden; Erbpachtverträge für Stromerzeugungsanlagen sichern weiterhin die Einkünfte.
Während auf versiegelten Betonflächen Dübel die in Ständerbauweise errichteten Module auf dem Untergrund fixieren, werden die Stützen im Bereich bisheriger Agrarflächen meist tief in den Boden eingerammt (Abbildung 1). Kabelgräben an den Stirnseiten der Modulreihen bedeuten gleichfalls Bodeneingriffe. Hinzukommen Trafostationen und andere Bauwerke innerhalb der meist mit einem Zaun geschützten Solaranlagen, sowie Versorgungszufahren und interne Wegeführungen. Neben der Stromgewinnung erschließen einige Anlagen neue Agrarstrategien: bei Agri-Photovoltaikanlagen können nicht nur verschiedene Tierarten das dort neu geschaffene Mikroklima gut nutzen; auch eine Bewirtschaftung mittels Traktoren ist bei ausreichend großem Abstand oder ausreichender Höhe der Modultische möglich. Die Modultische werden in Höhe und Ausrichtung dem Geländerelief angepasst.
Flächennivellierungen wie für Industrieanlagen sind somit in aller Regel nicht notwendig, so dass bei zahlreichen archäologischen Bodenquellen und der kleinpunktuellen Tiefenverankerung der in Leichtbauweise errichteten Ständerbauweise keine flächendeckende archäologische Ausgrabung erforderlich wird. Vielmehr findet im ersten Schritt eine archäologische Magnetometerdokumentation mit situationsbezogenen Referenzschnitten statt (Abbildung 2). Ihre Ergebnisbewertung ist die Grundlage für die weiteren denkmalpflegerischen Abläufe. Dabei wird berücksichtigt, dass bildgebende Verfahren archäologische Strukturen aufzeigen können – aber nicht zwangsläufig müssen. Zahlreiche archäologische Denkmale zeichnen sich in den Messergebnissen nicht ab, obgleich ihre Erhaltung bereits wenige Zentimeter unterhalb der Geländeoberkante beginnt. Mit der Photovoltaik-Freiflächenanlage von Sangerhausen, Landkreis Mansfeld-Südharz, soll auf nur 4 Hektar eine Energiegewinnungsanlage entstehen. Das Messergebnis der geomagnetischen Untersuchung weist die betrachtete Mikroregion als Bestandteil einer jungsteinzeitlichen Sepukrallandschaft aus, die vermutlich in der anschließenden Epoche der Bronzezeit eine neue Interpretation erfuhr. Weitere Detailinformationen erbrachten die mit den Messungen unmittelbar verzahnten flächigen Bodenaufschlüsse.
In einem der angelegten Referenzschnitte konnte eine außergewöhnliche Grablege mit drei Etagen erfasst werden. Sie lag am südöstlichen Hangfuß einer Kreisgrabenanlage von 16 Meter Durchmesser, deren Zugang nach Süden wies (Abbildung 3). Zeigte das Gräbchen der Kreisgrabenanlage noch eine Erhaltung von gerade einmal 12 Zentimeter Tiefe, war das oberste Grab (Grab I) im nebenliegenden Befund (Etagengrab) schon weitestgehend zerstört (Abbildung 4). Die Relikte eines Nord-Süd (Nordnordwest-Südsüdost) – ausgerichteten Steinkistengrabes waren noch 6 bis 8 Zentimeter erhalten. Einzelne Knochenfragmente belegen eine Körperbestattung in der Steinkiste. Grabbeigaben waren nicht (mehr?) vorhanden. Körperbestattungen in Steinkisten sind vor allem aus dem Neolithikum und der frühen Bronzezeit bekannt. Die Ausrichtung des Grabes legt eine Datierung in die Glockenbecher- oder Aunjetitzer Kultur nahe. Unmittelbar darunter befindet sich ein West-Ost ausgerichtete Bestattung (Grab II), wobei der östliche Abschnitt aufgrund seiner höheren Lage durch die Anlage des jüngeren Steinkistengrabes (Grab I) größtenteils zerstört wurde (Abbildung 5).
Im westlichen Bereich des Grabes reicht die Oberkante des Schädels mit 3 Zentimeter Abstand an die Unterkante der Steinkiste heran. Das Individuum lag mit dem Kopf im Westen der Grabgrube und blickte nach Süden. Aus dem im anatomischen Verband liegenden Knochen des Oberkörpers kann rekonstruiert werden, dass es sich um einen sogenannten „Rückenhocker“ gehandelt hat (Abbildung 6). Diese Haltung, mit dem Oberkörper in Rückenlage und nach einer Körperseite angehockten Beinen, ist in Mitteldeutschland speziell aus der Schnurkeramik (2800 bis 2050 vor Christus) und Glockenbecherkultur (2500 bis 2050 vor Christus) des Spätneolithikums bekannt. Der vorläufigen anthropologischen Begutachtung nach zu urteilen handelte es sich um einen erwachsenen Mann. Im Zusammenhang mit Orientierung und Lagekriterien ist eine Datierung in die schnurkeramische Kultur anzunehmen. Unterstützt wird diese durch die Beigaben: neben der im Beinbereich niedergelegten Silexklinge (Abbildung 7) lag hinter dem Kopf des Verstorbenen ein Steinbeil (Abbildung 8). Etagengräber, das heißt Bestattungen von zwei Personen übereinanderliegend, sind in Mitteldeutschland nicht häufig; sie entstanden regelhaft am Übergang der Stein- zur Bronzezeit, hier Glockenbecherkultur (2500 bis 2050 vor Christus) und Aunjetitzer Kultur (2300 bis 1550 vor Christus).
In diesen Zeitraum datiert das obere und somit jüngste Grab (Grab I) von Sangerhausen. Das tiefer gelegene (Grab II) hingegen kann der Schnurkeramik zugeordnet werden, die in ihren jüngsten Phasen zeitgleich zu den beiden anderen Kulturen existent war. Hierin findet sich für das Sangerhäuser Grab eine Parallele zu dem in zirka 35 Kilometer Entfernung angelegten Etagengrab von Quedlinburg (B6n, Fundstelle XII, C14-Datierung: um 2250 vor Christus). Dort wurden zwei 40 bis 50 Jahre alte Frauen bestattet, wobei eine der Schnurkeramischen Kultur und die andere der Glockenbecherkultur zugeordnet werden darf. Wurden sie gleichzeitig bestattet oder die weiter oben gelegene Person bewusst an genau der gleichen Stelle zu einer späteren Zeit? Genau mit dieser Frage eines zeitlichen Hiatus muss das Etagengrab von Sangerhausen anregen.
Einmalig fassen wir in Sangerhausen eine dritte Bestattungsebene. Schon im Skelettplanum des schnurkeramischen Grabes (Grab II) zeichnete sich deutlich eine weitere Grabgrube ab (siehe Abbildung 5). Dieses Grab (Grab III) war Nord-Süd orientiert und damit in der Orientierung fast deckungsgleich mit dem obersten Grab I. Es konnte nur durch die abweichende Ausrichtung vom schnurkeramischen Grab, welches nun in der Mitte lag, unterschieden werden. In 30 Zentimeter Tiefe unterhalb der Sohle von Grab II lag ein weiteres Individuum (Abbildung 9). Die vermutlich weibliche Erwachsene (Anthropologische Erstbestimmung) war in Nord-Süd-Ausrichtung, auf der rechten Körperseite liegend mit Blick nach West beigesetzt worden. Die Beine in Hockhaltung angezogen, war der Rumpf in eine leichte Bauchlage verkippt. Die Arme waren ebenfalls angewinkelt, so dass sich die Hände ehemals vor Gesicht und Oberkopf befanden.
Der Verstorbenen wurde ein Gefäßensemble, bestehend aus einer großen Schale mit 40 Zentimeter Mündungsdurchmesser, einem Krug (Kanne) und einem kleinen Napf beigegeben (Abbildung 10). Während der Napf keine Verzierungen aufweist, ist der Krug am Schulter-Hals-Umbruch mit einem Band aus tiefen länglichen Einstichen verziert. Die Schale weist auf ihrer Innenseite eine fast oberflächliche Fransenzier auf, die nicht umlaufend erhalten ist. Teils erscheinen diese Fransen dunkler als der Ton des Gefäßes, so dass eine ehemalige farbliche Gestaltung der Verzierung durchaus plausibel erscheinen. Die Machart und der feingeschlämmte Ton der Gefäße weisen zweifelsfrei auf eine neolithische Zeitstellung hin. Da es nicht durch die beiden darüber liegenden eingetieft wurde, muss es entweder in die Schnurkeramik datieren oder älter sein. Die Ausrichtung und Totenhaltung sprechen gegen eine schnurkeramische Datierung; gleichfalls das ungewöhnliche Formenspektrum der Gefäße.
Am ehesten lassen sie sich mit den Keramiken der ältesten Stufe der Baalberger Kultur (4100 bis 3400 vor Christus) vergleichen. Auch die Beisetzung in rechter Hocklage mit angewinkelten Armen passt zu den Bestattungssitten dieser Kultur. Ungewöhnlich ist jedoch die Nord-Süd-Orientierung des Leichnams, war doch in der Baalberger Kultur eine West-Ost-Ausrichtung der Verstorbenen durchaus üblich. Eine genauere chronologische Einordnung des Befundes wird somit erst mit den Ergebnissen einer geplanten C14-Datierung möglich sein. Fassen wir mit dem untersten Grab eine bislang vollkommen unbekannte Gruppe jungneolithischer Kulturen oder einen zeitlichen Hiatus zu den beiden oberen Bestattungen II und I? Das Etagengrab von Sangerhausen wirkt wie eine Mehrfachbestattung in drei Ebenen (Abbildung 11). Voraussetzung dafür ist eine genaue oberirdische Markierung der Grabstellen. Die Lagehorizonte der drei Personen weichen in ihren Tiefenabständen voneinander ab. Während die beiden oberen, sicher fast gleichzeitigen Bestattungen (Grab I und II) nur wenige Zentimeter Höhenunterschied zueinander haben, war die vielleicht sogar 1000 Jahre früher datierende Grablege (Grab III) 30 Zentimeter tiefer in den Untergrund eingelassen worden.
Ein großer Dank geht an R. Schwarz für die Unterstützung bei der Datierung der Keramik.
Text: Susanne Friedrich und Xandra Dalidowski
Online-Redaktion: Sarah Krohn










